Für Zukunft und Klima

Unter ambulante Behandlungen fallen Arztbesuche oder Vorsorgeuntersuchungen – kurz gesagt: Alle Behandlungen, bei denen der Patient nicht auf einer Krankenstation (stationär) über Nacht behandelt werden muss.

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Bei stationären Behandlungen werden Patienten meist mehrere Tage auf einer Krankenstation betreut. Im Gegensatz zu ambulanten Behandlungen findet die Behandlung nicht nur einem Datum, sondern an mindesten zwei Tagen statt und die Patienten müssen häufig auch über Nacht bleiben.

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Die Franchise bezeichnet den Betrag, den man für medizinische Leistungen aus eigener Tasche zahlt. Dieser wird vor Versicherungsbeginn festgelegt. Wenn du beispielsweise eine Franchise von 1500.- sFr. hast und 2000.- sFr. für medizinische Leistungen beanspruchst, so zahlst du die ersten 1500.- sFr. aus eigener Tasche. Den restlichen Betrag übernimmt die Krankenkasse (sofern du für die entsprechende Leistung versichert bist).


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Der Selbstbehalt ist der Betrag, den du als Versicherungsnehmer selbst zahlen musst, ehe sich die Krankenkasse an deinen Rechnungen beteiligt. Ein Beispiel: Wenn du eine Arztrechnung von 10’000 Franken hast und eine Franchise von 1’500.- sFr., dann beteiligst du dich an der Rechnung mit 1’500.- sFr.. Wenn die Franchise ausgeschöpft (also von dir bezahlt) ist, beteiligst du dich an der Rechnung mit 10 % Selbstbehalt. In unserem Beispiel wären das 750.- sFr. (da nach der Franchise noch ein Restbetrag von 7’500.- sFr zu zahlen ist).

Nun beträgt der Selbstbehalt in der Schweiz aber maximal 700.- sFr. Das bedeutet in unserem Beispiel zahlst du die 1’500.- sFr. Franchise plus 700.- sFr. Selbstbehalt. Der Rest wird von der Krankenkasse übernommen. Bei Kindern beträgt der Selbstbehalt 10 % bis maximal 350.- sFr. im Jahr.

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Die Karenzfrist ist die Frist, die du abwarten musst, ehe du eine Leistungsdeckung der Krankenkasse beanspruchen kannst. Das beste Beispiel für eine Karenzfrist ist die Schwangerschaft. Wenn du dich für Mutterschaftsleistungen versicherst und eine Woche später schwanger bist, wird die Krankenkasse die Mutterschaftsleistungen nicht übernehmen. Warum? Weil für Mutterschaftsleistungen meist eine Karenzfrist von 1 Jahr besteht. Damit soll verhindert werden, dass du dich erst dann für eine Leistung versicherst, wenn du sie brauchst – damit macht die Krankenkasse nämlich Minusgeschäfte.

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Vorgeburtliche Anmeldung meint die Anmeldung eines ungeborenen Kindes bei der Krankenkasse. Der Vorteil von vorgeburtlichen Anmeldungen ist, dass du den bestmöglichen Versicherungsschutz ohne Einschränkungen für dein Kind wählen kannst.

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Durch die Grundversicherung sind in der Schweiz nicht alle Risiken gedeckt. Der Dschungel der Zusatzversicherungen kann verwirrend sein. Deshalb erklären wir das Krankenversicherungssystem der Schweiz in einem ausführlichen Beitrag.

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Komplementärmedizin bezeichnet die Methoden, die nicht unter die klassische Schulmedizin fallen. Als Beispiele sind zu nennen: Naturheilkunde Akupunktur Osteopathie Kinesiologie Homöopathie

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