Wie kann ich meine Krankenkasse vorzeitig kündigen?

Sobald du dich versicherst, gehst du mit der Krankenkasse einen Vertrag ein, der nur zu einer bestimmten Frist kündbar ist. Zusatzversicherungen können im Gegenteil zu der Grundversicherung eine mehrjährige Vertragsdauer besitzen. Die gängige Vertragsdauer beträgt 1, 3 oder 5 Jahre. Wenn du eine Zusatzversicherung abschliesst, musst du daher immer auf die Dauer achten.

Warum Krankenkassen eine lange Vertragsdauer bevorzugen

Versicherungen und Versicherungsvermittler sind bestrebt immer die höchstmögliche Vertragsdauer zu erreichen. Da sind wir von Rimina nicht anders. Der Grund ist simpel: Schliesslich wird mit einer höheren Vertragsdauer eine höhere Provision generiert (wovon wir 60 % in die Aufforstung von Generationenwäldern fliessen lassen). Wer eine kürzere Vertragsdauer will, kann das überall (auch bei uns) verlangen. Sofern es die Krankenkasse ermöglicht.

Wann solltest du den Versicherungsvertrag regulär kündigen?

Wann solltest du deinen Versicherungsvertrag also kündigen?

Die Vertragsdauer startet in den meisten Fällen am ersten Tag des Jahres. Falls der Vertrag unterjährig abgeschlossen wird, startet die Vertragsdauer trotzdem am 01. Januar. Im Fall eines Drei-Jahres-Vertrags wird nach drei Jahren der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Hier ist es wichtig, dass du die Kündigungsfrist nicht verpasst.

Du musst in den meisten Fällen drei Monate vor Ablauf des Vertrags kündigen. Bei ein paar wenigen Kassen sind es sechs Monate vor Vertragsablauf.

Die Krankenkassen haben das Recht vorzeitig zu kündigen

Den Kassen steht das gesetzliche Recht zu, einen Versicherungsvertrag nach der Vertragsdauer oder wegen eines Leistungsfalls aufzulösen. Die Krankenkassen verzichten in den eigenen Bedingungen auf dieses Recht. Ganz im Gegenteil zu den Auto- oder Hausratversicherungen.

Und das ist gut so. Schliesslich geht es um die Gesundheit.

So kannst du deine Krankenkasse vorzeitig kündigen

Auch du als Kunde hast drei Möglichkeiten die Zusatzversicherungen vor Ablauf der Vertragsdauer zu künden:
 
1. Du verlässt die Schweiz.
Eine Abmeldung aus der Schweiz hat zur Folge, dass die Versicherung per Abmeldedatum erlischt.
 
2. Die Prämien ändern sich.
Du kannst eine Versicherungs vorzeitig kündigen, wenn sich die monatliche Prämie verändert. Dabei ist es egal, ob die Prämie steigt oder sinkt. Du kannst in beiden Fällen deine Versicherung kündigen. Deshalb sind die Krankenkassen bestrebt, Prämienanpassungen zu vermeiden. 
 
3. Du hast eine Leistung bezogen.
Ebenfalls möglich ist es, die Versicherung nach einem Leistungsbezug zu kündigen. Wenn du zum Beispiel ins Spital musst und sich die Krankenkasse finanziell an diesem stationären Aufenthalt beteiligt, dann kannst du in den ersten 14 Tagen nach Leistungsbezug kündigen. 
 

Unsere Empfehlung

Warte die reguläre Vertragsdauer ab!

Wenn du mit deiner Krankenkasse sehr unzufrieden bist und kündigen möchtest, spielst du vielleicht mit den Gedanken eine Leistung zu beziehen, um von deinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.
 
Uns ist wichtig dich auf Folgendes hinzuweisen: Wenn du eine Leistung bezogen hast und die Krankenkasse wechselst, dann bist du für eine neue Kasse unter Umständen unbeliebt. Hast du beispielsweise Spitalleistungen bezogen, kann es sein, dass eine neue Kasse dir die Spitalzuvatzversicherung verweigert. 
 
Am sinnvollsten ist es daher, die reguläre Vertragsdauer abzuwarten.

Versichern und Wald pflanzen

Über Uns

Durch die Vermittlung von Versicherungsverträgen, erhalten wir Provisionen, die wir in nachhaltige Aufforstungsprojekte investieren.