Sobald du dich versicherst, gehst du mit der Krankenkasse einen Vertrag ein, der nur zu einer bestimmten Frist kündbar ist. Zusatzversicherungen können im Gegenteil zu der Grundversicherung eine mehrjährige Vertragsdauer besitzen. Die gängige Vertragsdauer beträgt 1, 3 oder 5 Jahre. Wenn du eine Zusatzversicherung abschliesst, musst du daher immer auf die Dauer achten.
Versicherungen und Versicherungsvermittler sind bestrebt immer die höchstmögliche Vertragsdauer zu erreichen. Da sind wir von Rimina nicht anders. Der Grund ist simpel: Schliesslich wird mit einer höheren Vertragsdauer eine höhere Provision generiert (wovon wir 60 % in die Aufforstung von Generationenwäldern fliessen lassen). Wer eine kürzere Vertragsdauer will, kann das überall (auch bei uns) verlangen. Sofern es die Krankenkasse ermöglicht.
Wann solltest du deinen Versicherungsvertrag also kündigen?
Die Vertragsdauer startet in den meisten Fällen am ersten Tag des Jahres. Falls der Vertrag unterjährig abgeschlossen wird, startet die Vertragsdauer trotzdem am 01. Januar. Im Fall eines Drei-Jahres-Vertrags wird nach drei Jahren der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Hier ist es wichtig, dass du die Kündigungsfrist nicht verpasst.
Du musst in den meisten Fällen drei Monate vor Ablauf des Vertrags kündigen. Bei ein paar wenigen Kassen sind es sechs Monate vor Vertragsablauf.
Den Kassen steht das gesetzliche Recht zu, einen Versicherungsvertrag nach der Vertragsdauer oder wegen eines Leistungsfalls aufzulösen. Die Krankenkassen verzichten in den eigenen Bedingungen auf dieses Recht. Ganz im Gegenteil zu den Auto- oder Hausratversicherungen.
Und das ist gut so. Schliesslich geht es um die Gesundheit.